Würselen

Die Stadt Würselen hat am Dienstag in insgesamt neun Fällen Bußgelder nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) festgesetzt. An drei Orten im Stadtgebiet waren jeweils mehr als zwei Personen zusammengekommen, obwohl derartige Zusammenkünfte aus gegebenem Anlass ausdrücklich verboten sind. Das Bußgeld betrug hier jeweils 200 Euro pro Person, im Wiederholungsfall wird ein erheblich höherer Betrag festgesetzt.

Die Stadt Würselen bittet alle Bürgerinnen und Bürger dringend um Einhaltung der landesweiten Regelungen. Die Rechtsverordnung schränkt das öffentliche Leben extrem ein, ist aber unbedingt erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln“ durchzusetzen, so heißt es in Paragraph § 14 der Verordnung. Weiter heißt es, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden. Geldbußen sind auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Die Rechtsverordnung und auch der Bußgeldkatalog stehen auf wuerselen.de zum Download bereit; Fragen beantwortet der Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadt Würselen.