Alles rund um Aachen

Zur Eindämmung der Corona-Virusinfektion hat das Land NRW ein Betretungsverbot für alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen, inklusive den Offenen Ganztagsschulen (OGS), ausgesprochen. Ausgenommenen ist ein „Notbetriebe" in dem ausschließlich Kindern betreut werden, deren Eltern Schlüsselpersonen zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur sind. StädteRegion und Stadt Aachen haben sich in Abstimmung mit den anderen regionsangehörigen Kommunen bei der Organisation der Notfallbetreuung in KiTas Anfang vergangener Woche kurz entschlossen zusammen getan und eine gemeinsame Clearingstelle ins Leben gerufen, die klärt, welche Kinder in die KiTa-Notbetreuung dürfen und welche nicht.

Susanne Schwier, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Schule, Jugend und Sport der Stadt, begründet die Bildung der Stelle: „Wir wollten das Verfahren und die Diskussionen mit den Eltern komplett aus den KiTas heraus halten, um sie zu entlasten." Eine Idee, die auch Markus Terodde, Bildungsdezernent bei der StädteRegion Aachen ausdrücklich begrüßt: „Uns war schnell klar, dass es für Aachen und die Kommunen in der Nachbarschaft eine einheitliche Regelung und gleiche Maßstäbe geben muss. Alles andere wäre den Menschen nicht zu vermitteln." Beide loben die unkomplizierte Zusammenarbeit in der Clearingstelle, in der je fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadt und StädteRegion Hand in Hand arbeiten.

Eindeutiges Verfahren

Das Verfahren ist eindeutig geregelt: Eltern, die ihr Kind in die Notbetreuung geben wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber in der KiTa abgeben, in der bestätigt wird, dass ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Die KiTa leitet diese – inklusive einiger zusätzlicher Informationen – an die Clearingstelle weiter. Hier wird der Antrag geprüft, anschließend wird den  Eltern und der KiTa das Ergebnis mitgeteilt. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wurde den Anträgen stattgegeben: Von insgesamt rund 900 für Stadt und StädteRegion wurden nur zwei abgewiesen (Stand, 25. März, 13 Uhr). Für Schwier und Terodde ein klares Indiz, dass die Familien mit diesem Angebot der Notfallbetreuung sehr verantwortungsvoll umgehen.

„Von Engpässen können wir also nicht sprechen. Das ist sehr gut zu händeln", so Aachens Beigeordnete, da es in den meisten KiTas nur eine einstellige Zahl von Kindern gebe, selten eine niedrige zweistellige. „Das ist dann oft in der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen", ordnet Terodde die Zahlen ein. Ähnlich niedrig seien auch die Zahlen in den Grundschulen und den weiterführenden bis Klasse 6. Hier läuft die Notbetreuung allerdings nicht über die Clearingstelle.

Im April werden zunächst keine Gebühren erhoben

Auch für die KiTa-, Kindertagespflege- und OGS-Elternbeiträge gibt es eine abgestimmte Lösung: „Wir haben allen Jugendhilfeträgern in der Städteregion empfohlen, dass wir die Erhebung zunächst für April 2020 aussetzen. Das ist auch eine kurzfristig wirkende finanzielle Entlastung der Familien vor Ort", so Markus Terodde. Ein gesonderter, formaler Bescheid erfolgt zunächst nicht, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Eltern, die per Dauerauftrag ihre Gebühren bezahlen, bekommen den Betrag zunächst auf ihr Konto zurück gebucht. Über die endgültige Verfahrensweise werden die politischen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Erlasslage des Landes NRW im Nachhinein entscheiden.