Alle zu beanstandenden Grabmale werden dann mit einem roten Hinweisaufkleber versehen. Sollte an einem Grabstein eine erhebliche Umsturzgefahr festgestellt werden, muss dieser sofort gesichert, d. h. umgelegt, werden. Der Hinweisaufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass sie umgehend Sicherungsmaßnahmen an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen, andererseits soll er die übrigen Friedhofsbesucher warnen, dass von diesem Grabstein Gefahren ausgehen können. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich über die Beanstandungen informiert; unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auch selbst auf die Hinweisschilder zu achten.
Kontrolltermine:
Friedhof Bergrath (vormittags, beginnend ca. 11.30 Uhr)
Dienstag, 31.03.2020
Friedhof Nothberg (vormittags, beginnend ca. 11.30 Uhr)
Friedhof Hastenrath (nachmittags, beginnend ca. 14.00 Uhr)
Mittwoch, 01.04.2020
Friedhof Kinzweiler (vormittags, beginnend ca. 10.00 Uhr)
Friedhof Neu-Lohn (vormittags, beginnend ca. 11.30 Uhr)
Freitag, 03.04.2020
Friedhof St. Jöris (vormittags, beginnend ca. 10.00 Uhr)
Die Friedhofsverwaltung weist ergänzend nochmals darauf hin, dass diese Kontrolle den Nutzungsberechtigten der Grabstätte nicht von seiner Verpflichtung entbindet, selbst darauf zu achten, dass der Grabstein des Grabes noch feststeht. Bei festgestellten Mängeln muss er unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einleiten, um evtl. Gefahren zu beseitigen.