Herzogenrath

Allgemeinverfügung der Stadt Herzogenrath  vom 19.03.20 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Die Stadt Herzogenrath hat am 19. März 2020 zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus Infektionen als örtliche Ordnungsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind unbedingt zu beachten.

Die Verfügung steht zum Download auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.herzogenrath.de ab sofort bereit.