Würselen

Das Bundesinnenministerium macht auf die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Ausweisen in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam und reagiert damit insbesondere auf die vielerorts geschlossenen Rathäuser, die derzeit keine oder nur eingeschränkte Antragstellung ermöglichen.

Die Informationen des Ministeriums können im Internet unter personalausweisportal.de bzw. direkt auf wuerselen.de und im Serviceportal der Stadt Würselen unter serviceportal.wuerselen.de, Stichwort Personalausweis, nachgelesen werden:
Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link https://www.personalausweisportal.de/