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Rat beschließt Vorkaufsrechtsatzung an der Krefelder Straße

 

Die Pläne einer ,,Multifunktionsfläche" an der Krefelder Straße werden aufgegeben, dafür soll der Bereich am ,,Feldchen" baulich so entwickelt werden, dass er seiner Funktion als ,,Stadteingang" gerecht wird. So könnte man die beiden Tagesordnungspunkte zur Aufhebung und Erlass einer ,,Vorkaufsrechtssatzung" vereinfacht zusammenfassen, die der Rat der Stadt Aachen am Mittwochabend einstimmig beschlossen hat.

 

Dieses Ziel könnte durch den Bau eines oder mehrerer prägnanten Gebäude - als Ergänzung zu den bestehenden Bauten wie das Finanzamt oder die CHIO-Brücke - sichergestellt werden, die öffentlich genutzt werden sollen. Nach Auffassung der Planungsverwaltung wäre der Bereich optimal geeignet für den Neubau des Polizeipräsidiums, der wegen des schlechten baulichen Zustands des heutigen Gebäudes erforderlich ist. Die Polizei benötigt einen Standort, der möglichst gut an das übergeordnete Straßennetz angebunden ist. Das ist hier aufgrund der Lage an der Bundesstraße 57 sowie die unmittelbare Autobahnnähe optimal gegeben. Darüber hinaus bevorzugt die Polizei eine Verlagerung auf eine Fläche im Nahbereich des heutigen Präsidiums.

 

Damit die Stadt Aachen Grundstücke in diesem Bereich im Falle eines Verkaufs durch den Eigentümer erwerben kann, hat der Rat am Mittwoch nun eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Diese verpflichtet die Stadt jedoch nicht dazu, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.