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StädteRegion Aachen. Im Zuge der demographischen Entwicklung erreichen Menschen heute erfreulicherweise immer öfter ein hohes Alter. Zunehmend mehr Seniorinnen und Senioren benötigen deshalb aber auch Unterstützung bei der Regelung ihrer „alltäglichen" Angelegenheiten mit rechtlichen Auswirkungen. Am Montag, dem 10. Februar 2020, berät die StädteRegion zu den Themen Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen. Beginn ist um 17 Uhr im Mediensaal der StädteRegion, Zollernstraße 16, 52070 Aachen. Referent ist Christoph Fritz von der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen.

Welche rechtliche Form ist geeignet, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen? Worin unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung? Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen rechtlichen Konstruktionen, welche Kosten fallen an und wer muss sie tragen? Für diese und weitere Fragestellungen bietet der Vortrag klare Erläuterungen und Antworten. Zur praktischen Umsetzung werden Musterformulare zu den drei Vorsorgemodellen bereitgestellt. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, individuelle Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenlos. Einlass ist ab 16 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zahl der Sitzplätze ist allerdings auf 80 begrenzt.

Weitere Auskünfte zu dem Fragenkomplex geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde der StädteRegion: Astrid Alt (Tel. 0241/5198–2350), Sven Estorer (Tel. 0241/5198-5087), Christoph Fritz (Tel. 0241/5198–5026), Mike Herkens (0241/5198-5070), Gabriela Kowalczyk (Tel. 0241/5198–5037), Jürgen Lothmann (Tel. 0241/5198-5052), Beate Ratajczak (0241/5198-5078) und Frank Roschkowski (Tel. 0241/5198-5086).