Alles rund um Aachen

Beim Silvesterfeuerwerk kommt es leider immer wieder zu Verbrennungen, Verbrühungen, Schädigungen der Augen und Knalltrauma. Die Ursachen dafür liegen zumeist darin, dass Menschen mit Raketen und Böllern zu achtlos umgehen und Sicherheitsregeln nicht beachten. Damit die Sause ins neue Jahr nicht mit einem Einsatz der Rettungskräfte endet, hat die Feuerwehr Aachen Informationen und Verhaltenstipps zusammengestellt.

Achten Sie auf das offizielle VPI-Zeichen!

Feuerwerkskörper sind in Deutschland, je nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck, in Kategorien eingeteilt. Für den Endverbraucher sind die Kategorien 1 und 2 von Bedeutung. Unter Kategorie 1 fallen z.B. Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Party Knaller. Zu Kategorie 2 gehören z.B. Raketen, Batterien, Römisch Lichter, Knallkörper und Verbundfeuerwerke. Frank Groteclaes, bei der Aachener Feuerwehr zuständig für Brandschutzerziehung und -aufklärung, erklärt: „Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen der Artikel ist ganzjährig erlaubt.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen ab dem 18. Lebensjahr abgegeben werden und in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres verkauft werden." Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist dann beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen beantragt werden muss.

Groteclaes: „Um sicherzugehen, dass Sie auch wirklich zugelassenes und geprüftes und somit legales und sicheres Feuerwerk erworben haben, sollten Sie  auf das VPI-Zeichen achten. Darüber hinaus sollten Sie die Feuerwerkskörper nur in bekannten Verkaufsstellen, zum Beispiel in Super- oder Baumärkten, in Einkaufszentren oder Drogeriemärkten einkaufen." Der Experte empfiehlt darüber hinaus, folgende Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten:

  • Lagern Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort!
  • Beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
  • Überlassen Sie das Zünden des Feuerwerks nur den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben. Am besten ist natürlich, schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen zu studieren.
  • Tischfeuerwerk: Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, sollten nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt oder aufgestellt werden.
  • Nur im Freien verwenden: Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur im Freien abgebrannt werden!
  • Eltern aufgepasst! Artikel der Kategorie 2 gehören nicht in Kinderhände!

Damit die Silvesterparty nicht im Krankenhaus endet oder einen unbeabsichtigten Brand auslöst, weist Frank Groteclaes auf folgende Verhaltensregeln hin: „Erstens: Behalten Sie die Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in der Hand! Zweitens: Schießen Sie Raketen ausschließlich senkrecht in die Höhe ab! Drittens: Halten Sie genügend Abstand zu den leicht brennbaren Gegenständen! Viertens: Nehmen Sie keine Selbstbasteleien an Feuerwerkskörpern vor! Und fünftens: „Versuchen Sie niemals, einen ‚Versager' – also einen nicht gezündeten Feuerwerkskörper – ein zweites Mal anzuzünden!" Blindgänger werden am besten mit Wasser überschüttet und anschließend entsorgt.

Getränkekästen mit leeren Flaschen als Hilfsmittel

Für den Abschuss von Raketen eignet sich ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Beim Abschuss von Raketen sollten Sie schon vor dem Abschuss die mögliche Flugbahn beachten. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sollten Schutzzonen eingehalten werden. Bei Batterie- und Verbundfeuerwerk sind aufgrund der wesentlich größeren Effektfülle bei diesen Feuerwerksartikeln besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten. „Studieren Sie diese bitte sorgfältig und achten Sie immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand", so Groteclaes. Beim Anzünden sollte man nie den Kopf über die Batterien oder Verbundfeuerwerke halten.

Grundsätzlich empfiehlt der Brandschutzexperte: „Wer Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Zur eigenen Vorsicht heißt es grundsätzlich Türen und Fenster schließen. Balkone eignen sich NICHT zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Und: Sie sollten niemals Feuerwerkskörper in den Taschen Ihrer Kleidung ‚zwischenlagern'."

Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Feuer kommen, befolgen Sie bitte folgende Verhaltensregeln: Ruhe bewahren, Feuerwehr unter 112 alarmieren, den Gefahrenbereich verlassen und die Nachbarn warnen