Würselen

Entlang der Lindener Straße wird in einem Bereich von rund 500 Metern ein so genanntes Zonenhaltverbot eingerichtet, worauf die Stadt Würselen vorab aufmerksam macht. Die Aufstellung der Schilder erfolgt in der kommenden Woche. Nicht zuletzt wegen fortwährender Bürgereingaben hatte der Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung diverse Verkehrsbeobachtungen entlang der Lindener Straße durchgeführt. Die Eingaben gingen dabei jeweils in die gleiche Richtung. Wegen am Fahrbahnrand abgestellter Fahrzeuge ergibt sich hier regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss.

Diese mitunter langen Rückstaus haben nicht nur Emissionen aufgrund ständigem Stop-and-go zur Folge, vor allem entstehen hierdurch gefährliche Situationen wegen einscherender Fahrzeuge, da die Restfahrbahnbreite für den uneingeschränkten Begegnungsverkehr nicht mehr ausreichend ist. Problematisch ist dies insbesondere deshalb, da die Lindener Straße als Landesstraße auch für den überörtlichen und ÖPNV vorgesehen ist.
Die problematische Verkehrssituation hat sich im Rahmen der Beobachtungen durch die Stadt Würselen ausnahmslos bestätigt. Nach Anhörung des Landesbetriebs Straßen NRW, des Fachdienstes Tiefbau der Stadt Würselen, der Polizei und der ASEAG wurde jetzt die Einrichtung eines eingeschränkten Zonenhaltverbotes angeordnet. Das Haltverbot erstreckt sich ausschließlich auf die Lindener Straße, nicht auf die Nebenstraßen. Es reicht auf einer Länge von rund 500 Metern von Höhe Hausnummer 68 bis zur Kirche, betrifft also genau den Bereich, in dem bisher im Fahrbahnbereich geparkt wurde.
Als kompensatorische Maßnahme wurde im Bereich Lindener Straße 111 bis 123 halbseitiges Gehwegparken angeordnet. Eine entsprechende rund 30 Meter lange Markierung befindet sich auf dem Gehweg, welcher ebenfalls für den Radverkehr freigegeben ist. Die Restgehwegbreite beträgt mindestens 1,80 Meter, so dass Fußgänger und Radfahrer hier weiterhin problemlos passieren können. Die hier abgestellten Fahrzeuge befinden sich jedoch nur halbseitig auf der Fahrbahn, so dass sie keine Behinderung mehr für den fließenden Verkehr darstellen.
Die Stadt Würselen weist ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb eines Zonenhaltverbotes nicht länger als drei Minuten gehalten werden darf, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Die Einhaltung der neuen Regelung in der Lindener Straße wird ab Aufstellung der Beschilderung durch die Stadt Würselen überwacht.