Alsdorf

Alsdorf. Die Stadtverwaltung Alsdorf teilt mit, dass aufgrund größerer ADV-Arbeiten wegen der Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des SGB XII - Bundesteilhabegesetzes eine Änderung der Öffnungszeiten im Bereich A 50 - Sozialamt unabdingbar ist. Ab 7. November wird der Bereich der Grundsicherung donnerstags für das Publikum ganztägig nicht erreichbar sein.

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