Herzogenrath

Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt auch die Stadt Herzogenrath eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro oder im Steueramt, Raum 207, Telefon 02406-83-205 angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 96,00 Euro für einen Hund, für zwei Hunde 108,00 Euro je Hund und ab drei Hunde 120,00 Euro je Hund. Wird ein gefährlicher Hund gehalten, beträgt die Steuer für einen Hund 768,00 Euro, ab zwei Hunde 960,00 Euro je Hund.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.

Aus diesem Grund werden in den nächsten Wochen sämtliche Haushalte im Stadtgebiet durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr und samstags bis 17.00 Uhr unterwegs. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt Herzogenrath beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt Herzogenrath ausgestellte Legitimation zeigen. Dieser ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden.
Nur so kann sich der/die Bürger/in Unannehmlichkeiten ersparen.