Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. Jedes Kind verfügt über Potenziale und Fähigkeiten, die es zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln gilt - von Anfang an. In diesem Entwicklungsprozess spielt Sprache eine ganz wichtige Rolle. Sie ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, so dass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss.

Seit 2007 wird die Sprachkompetenz aller Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung durch das Sprachstandsfeststellungsverfahren ,,Delfin 4" (,,Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen") untersucht. Darin wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Kinder, die eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, erhalten diese dann in den Kindertageseinrichtungen.

An dem Verfahren nehmen im Frühjahr eines jeden Jahres alle Kinder teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden - in diesem Jahr geht es um Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 geboren sind. Die erste Stufe von ,,Delfin 4" findet zwischen dem 8. April und dem 3. Mai 2013 in den städteregionalen Kitas statt. In einem etwa 30 Minuten dauernden Verfahren prüfen ein Erzieher aus der jeweiligen Einrichtung und eine Lehrkraft aus einer nahegelegenen Grundschule den Sprachstand der Kinder. In kleinen Gruppen führen sie die erste Stufe ,,Besuch im Zoo" durch. Dabei werden die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen angeregt.

Für die Kinder, bei denen im Rahmen der ersten Stufe noch keine eindeutigen Aussagen getroffen werden konnten, wird zwischen dem 3. Juni und 5. Juli 2013 eine zweite Stufe stattfinden.

Die Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren ist verpflichtend. Denn nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch wirklich allen Kindern, die eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, tatsächlich geholfen werden kann. Die Kinder erhalten pädagogische Sprachförderung bis zum Schuleintritt.

Die Sprachförderung ist kostenlos, die Mittel für die zusätzliche Sprachförderung im Rahmen von ,,Delfin 4" werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

Hinweis:
Weitere Informationen zum Verfahren zur Sprachstandsfeststellung (,,Delfin 4") gibt es im Internet, auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.schulministerium.nrw.de) und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mfkjks.de)