Hintergrund ist, dass Windkraftanlagen auch im Münsterwald in einer Waldfläche aufgestellt werden sollen. Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan sieht dies nicht vor. Es gibt lediglich die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten ,,Zielabweichungsverfahren" eine Ausnahmemöglichkeit zu schaffen. Am 21. November 2012 hatte der Rat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, dieser wurde anschließend bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht, beim Land wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt. In einem ersten Schreiben der Bezirksregierung wurde der Stadt bestätigt, dass ,,keine hochwertigen Waldflächen und Funktionen" durch die Planung im Münsterwald betroffen und die ,,Grundzüge des im Landesentwicklungsplan festgelegten Waldschutzes [...] grundsätzlich nicht gefährdet" seien. Daher sei ein Zielabweichungsantrag möglich. Bei der Genehmigung dieses Antrags ist es jedoch beim Land zu Verzögerungen gekommen, weil auch der Landesentwicklungsplan geändert werden soll, der eine künftige Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen vorsieht.
Der Beschluss, Flächen für Windkraftanlagen auch im Bereich Münsterwald auszuweisen, bleibt weiterhin gültig. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Stadt einreichen, sobald dem Antrag auf Zielabweichung entsprochen wurde. ,,Es handelt sich also lediglich um eine Zeitverzögerung bei der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse", so Gisela Nacken.
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