Eschweiler

Die Abteilung Steuern und Abgaben erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das III. Quartal 2019 fällig werdenden Grundbesitzabgaben (Grundsteu-er A und B, Schmutz- und Niederschlagswasser-, Abfallentsorgungs- und Stra-ßenreinigungsgebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Hundesteu-ern (sofern keine jährliche Zahlung am 01.07.2019 fällig ist) bis spätestens 15. August 2019 an die Stadt Eschweiler zu entrichten sind.

Durch die rechtzeitige Begleichung der Abgaben werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinne-rung ist nicht zu beachten, wenn die Stadt Eschweiler mittels SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung ermächtigt ist. Bei eigenen Einzahlungen bzw. Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im Bescheid genannte Debi-toren-Nummer anzugeben.
Die Stadt Eschweiler bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Eschweiler Bürgerin-nen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Abschließend noch ein Hinweis:
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart Ihnen als Zahlungspflich-tigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens finden Sie auf www.eschweiler.de. Geben Sie einfach als Suchbegriff „Lastschrifteinzug“ ein.
Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen der Stadt E-schweiler zur Verfügung:

Sparkasse Aachen
IBAN: DE48 3905 0000 0001 2161 00
BIC: AACSDE33

Commerzbank Eschweiler AG
IBAN: DE11 3708 0040 0170 2816 00
BIC: DRESDEFF370


Postbank Köln
IBAN: DE07 3701 0050 0003 8245 09
BIC: PBNKDEFF370


Raiffeisen-Bank Eschweiler eG
IBAN: DE73 3936 2254 2500 1160 16
BIC: GENODED1RSC


VR-Bank eG
IBAN: DE08 3916 2980 6103 9480 19
BIC: GENODED1WUR