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StädteRegion Aachen. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen warnt: Bei nicht fachgerechter Anwendung von Hyaluron-Pens drohen gesundheitliche Schäden. In letzter Zeit werben Kosmetiker vermehrt mit der Anwendung eines sogenannten Hyaluron-Pens. Angeblich ohne Schmerzen und ohne Nadel sollen Lippen aufgespritzt und tiefere Falten aufgepolstert werden.

Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen". In Abstimmung mit dem Landesministerium für Gesundheit weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass nicht nur die Unterspritzung der Haut mittels Kanüle, sondern auch die Anwendung von Hyaluron-Pens unter die Ausübung der Heilkunde fällt. Das bedeutet, dass die Behandlung ausschließlich von Ärzten und Inhabern einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden darf. Kosmetikern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Anwendung des Hyaluron-Pens untersagt!

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Privatdozentin Dr. Monika Gube, erläutert den Hintergrund: „Für die Anwendung des Hyaluron-Pens sind ärztliche oder heilkundliche Fachkenntnisse erforderlich. Der Patientenschutz erfordert es daher, die Anwendung zu beschränken." Kosmetiker, die den Hyaluron-Pen ohne Erlaubnis bei Kunden einsetzen, machen sich gegebenenfalls strafbar. Wenn im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamts der unerlaubte Einsatz von Hyaluron-Pens bekannt wird, wird die Staatsanwaltschaft informiert.

Fragen hierzu beantwortet das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen unter den Telefonnummern 0241/5198-5350 oder 0241/5198-5536.