Eschweiler

Die fast ausschließlich aus Bergahorn bestehende Baumhecke entlang des Wirtschaftsweges zwischen Eschweiler Röhe und verlängerter Franz-Liszt-Straße muss kurzfristig gerodet werden. Der Baumbestand ist durch einen Pilz befallen, der Verursacher für die sogenannte Rußrindenkrankheit ist. Dieser ursprünglich in Nordamerika beheimatete Pilz befällt insbesondere den Bergahorn und breitet sich über Sporen aus. Im Krankheitsverlauf wird auf dem Holz ein schwarzer rußartiger Belag sichtbar, auf dem sich die Sporen befinden. Betroffene Bäume sterben dann innerhalb kurzer Zeit ab.

Auch die Bäume in der betroffenen Hecke waren im Frühjahr noch ganz normal ausgetrieben. Aufgrund des trockenen Sommers im letzten Jahr und der erneut anhaltenden Trockenheit sind die Bäume jedoch so vorgeschädigt und geschwächt, dass die Widerstandfähigkeit gegenüber dem Befall mit Schadorganismen stark abnimmt. Teile der Hecke sind bereits abgestorben.

Um einer weiteren Ausbreitung des Pilzes entgegenzuwirken aber auch die Verkehrssicherheit zu wahren, ist hier Handlungsbedarf gegeben. Auch wenn die Zeit für Baumfällungen denkbar ungünstig ist, muss die Baumhecke noch in dieser Woche auf einer Länge von gut 300 m entfernt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen. Die Arbeiten werden maschinell durchgeführt, wobei das Holz beim Hacken befeuchtet wird um eine Freisetzung der Sporen zu minimieren. Das gehackte Holz wird dann unmittelbar zur Verbrennung verbracht und ordnungsgemäß entsorgt.

Der Wirtschaftsweg zwischen der verlängerten Franz-Liszt-Straße und der Straße „Am Römerberg“ in Eschweiler Röhe wird daher ab Mittwoch den 17.07. bis Ende der Woche gesperrt. Da bei der Zerkleinerung der Bäume auch unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen Sporen freigesetzt werden, die bei intensivem Kontakt eine allergische Reaktion hervorrufen können, werden insbesondere auch Radfahrer und Fußgänger gebeten, den Bereich während der Arbeiten zu meiden. Die Stadt bittet um Verständnis für die Durchführung der unvermeidbaren Maßnahmen und der damit verbundenen Einschränkungen und Behinderungen.