Stolberg
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass gelbe Säcke, sonstige Müllbehälter und Sperrmüll erst ab 18:00 Uhr des Vortages der Abholung herausgestellt werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.