Polizeibericht

Eschweiler/ Stolberg (ots) Zwei Polizeibeamte des Verkehrsdienstes kontrollierten gestern im Laufe des Abends (17.04.2019) hintereinander sechs Verkehrsteilnehmer und stellten bei allen gravierende Verkehrsverstöße fest. Drei Fahrzeugführer fielen auf wegen Fahren unter Drogeneinfluss, zwei wegen Alkohol am Steuer und einer fuhr ohne die passende Fahrerlaubnis zu besitzen. Eschweiler- Kurz vor 19 Uhr stoppten die Beamten auf der Dürener Straße ein Kleinkraftrad und stellten fest, dass der 45- Jähriger Fahrer wohl zuvor Drogen zu sich genommen hatte; ein Drogentest verlief positiv.

Auf der Wache wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Anschließend wieder zurück auf Streife dauerte es fünf Minuten bis den Beamten auf der Kolpingstraße ein weiterer Verkehrsteilnehmer auffiel. Der Führerscheinneuling war mit 0,3 Promille unterwegs. Ihn erwartet nun ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, ein Pflicht-aufbauseminar und die Verlängerung seiner Probezeit. Stolberg- Auf dem Schellerweg dann der nächste Verstoß; gegen 20.45 Uhr hielten die Beamten einen Kastenwagen an. Nach dem Drogentest beim Fahrer erneut ein positives Ergebnis und wieder eine Blutprobe auf der Wache mit Anzeige für den Mann. Gegen 22.30 Uhr erfolgte die nächste Kontrolle. Ein Mofafahrer auf der Eisenbahnstraße fuhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; auch hier Drogentest, Anzeige, Blutprobe. Eine Stunde später auf dem Eisenbahnweg fiel den Beamten ein Pkw mit zwei Männern besetzt auf. Die Überprüfung ergab, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins ist, ihn erwartet nun eine Strafanzeige. Als man ihm die Weiterfahrt untersagte, bot sich der Mitfahrer an, zu fahren. Dies mussten die Beamten jedoch ablehnen, denn er hatte über 2,8 Promille im Blut. Nach 15 Minuten kurz vor der Europastraße fiel genau dieser Pkw erneut auf; jetzt saß der betrunkene Mitfahrer am Steuer. Es folgte eine Strafanzeige, eine Blutprobe, die Sicherstellung des Führerscheins und nun für beide Männer das Verbot der Weiterfahrt.