Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. Wenn der Frühling naht und die Temperaturen steigen, widmet man sich wieder vermehrt der Gartenpflege. Dabei muss jedoch die Schonzeit für Hecken beachtet werden. Darauf weist das Umweltamt der StädteRegion Aachen jetzt hin.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es verboten, Hecken und Gebüsche zu entfernen oder abzuschneiden. Das gilt für Hausgärten und die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester. Für Bäume gilt die Schonzeit ebenfalls, jedoch nur außerhalb der Gärten und des Waldes. Ein schonender Formschnitt ist auch in dieser Zeit erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher ist es wichtig, einen Blick in die Hecke zu werfen, betont das Umweltamt. Entdeckt man dort ein Nest, dann soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen. Wer dennoch radikal schneidet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Die Schonzeit soll nicht nur Vögel schützen. Auch Igel schlafen gerne unter Hecken und Sträuchern oder nutzen sie als Versteck. Kleine Eidechsen, Frösche und viele Insekten leben zudem in Hecken und Sträuchern. Daher endet die Schonzeit erst Ende September.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion weiter. Für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist das Harald Thyssen (Tel.: 0241-51982180), Bürger aus Eschweiler, Stolberg und Roetgen berät Hubert Pawelka-Weiß (Tel.: 0241-51982634) und für Simmerath und Monschau ist Andrea Petermann die Ansprechpartnerin (Tel.: 0241-51982684).





Bild: Anja Greiner Adam- fotolia“
Wer Hecken oder Bäume schneiden muss, sollte dies bis Ende Februar machen. Danach ist der Heckenschnitt – auch zum Schutz heimischer Vögel wie dem Rotkehlchen – nur noch eingeschränkt gestattet.