Würselen

Auch in diesem Jahr darf wieder gewählt werden - am 26. Mai wird zum neunten Mal das Europäische Parlament gewählt. Die Arbeiten im Wahlteam der Stadt Würselen laufen bereits auf Hochtouren. Es müssen 21 Wahllokale angemietet und eingerichtet werden, mehr als 240 Wahlhelfer gefunden, verpflichtet und geschult werden und rechtzeitig vor dem Wahltermin muss auch die Briefwahl im Rathaus ermöglicht werden, wozu wiederum Personal, Arbeitsplätze und Material benötigt wird.

Im Saal A des Rathauses Morlaixplatz wird bis Ende Mai wie üblich ein Wahlbüro eingerichtet. Die Einrichtung des Wahlbüros im Erdgeschoss des Verwaltungssitzes hat nicht zuletzt den Vorteil, dass die Bürger eine zentrale Anlaufstelle haben, sobald es um das Thema Wahlen geht, die dazu noch barrierefrei ist, was sich in den vergangenen Jahren vielfach bewährt hat. Hier werden voraussichtlich wieder einige tausend Wahlberechtigte ihre Stimme vorab per Briefwahl abgeben.
Wahlberechtigung
Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig von einem externen Dienstleister per Post über ihr Wahlrecht informiert. Wer bis zum 05. Mai keine Wahlbenachrichtigung per Post erhält, sollte sein Wahlrecht klären und sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wahlberechtigt sind zunächst alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU- Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind auch alle nach § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz zum deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen wahlberechtigt (sog. Auslandsdeutsche). Wahlberechtigt sind außerdem Unionsbürgerinnen- und -bürger (Staatsangehörige der übrigen EU- Mitgliedsstaaten) ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder den übrigen EU- Mitgliedsstaaten eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Absatz2 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Informationen für Deutsche die im Ausland leben und Unionsbürgerinnen und -bürger sind auf der städtischen Internetseite unter wuerselen.de/wahlen oder direkt auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter bundeswahlleiter.de finden.
Briefwahl
Die Stimmabgabe per Briefwahl ist voraussichtlich ab Ende April im Rathaus Morlaixplatz, Saal A, möglich. Alternativ können die Wahlunterlagen per Post (siehe Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung) oder per Internet beantragt werden. Der Wahlberechtigte ist dafür verantwortlich, dass seine Stimme wieder pünktlich im Wahlbüro ankommt.
Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen sind auf der städtischen Internetseite unter wuerselen.de/wahlen zu finden. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stadt Würselen
FD 1.1 Wahlen
Rathaus Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Tel.: 02405 67-839
E-Mail: wahlen@wuerselen.de
www.wuerselen.de/wahlen