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StädteRegion Aachen. Vor genau einem Jahr ist das Bauvertragsrecht neu geregelt worden. Auch die kaufrechtliche Mängelgewährleistung wurde auf komplett neue Füße gestellt. Die Änderungen betreffen alle, die am Bau tätig sind, egal ob Generalunternehmer, Architekten oder Ingenieure aber auch Handwerker. Unter dem Titel „Ein Jahr nach Einführung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts - Strukturbetrachtung sowie Ausblick. Bleibt uns die VOB/B erhalten?" wird jetzt Bilanz gezogen. Die Wirtschaftsförderung der StädteRegion Aachen lädt alle Interessenten zu dieser kostenlosen Weiterbildungsveranstaltung ein. Sie findet am 20. Februar von 18:00 bis 20:00 Uhr im GETECE (Gartenstraße 38, 52249 Eschweiler) statt. Als Referent konnte der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Michael Kirsch gewonnen werden.

Praxisnah und hochkompetent vermittelt er dabei wertvolle Handlungsempfehlungen. Unter anderem behandelt er folgende Inhalte:

    Struktur und Systematik der Gesetze
    Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
    Strukturänderung im Werkvertragsrecht des BGB (neu).

Der Referent steht im Anschluss zudem noch gerne für Einzelgespräche zur Verfügung.

Das Seminar wird von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW mit jeweils zwei Unterrichtsstunden als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt. Eine vorherige Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung über das Seminarportal der StädteRegion Aachen unter

https://seminarportal.staedteregion-aachen.de ist notwendig.

Für Rückfragen steht Iris Gerdom von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa der StädteRegion Aachen (Tel.: 0241/5198-2132, Mail iris.gerdom@staedteregion-aachen.de) zur Verfügung.