Würselen

Das derzeit stattfindende Naturereignis Winter und der Schneefall haben dazu geführt, dass es Nachfragen zur Schneeräumpflicht gibt. Daher macht die Stadt Würselen darauf aufmerksam, dass diese im sogenannten Ortsrecht und hier konkret in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Würselen geregelt ist.

Demnach obliegt die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft (mit Ausnahmen) den Eigentümern des an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Teilweise wurde den Grundstückseigentümern die Straßenreinigung per Satzung übertragen.
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.
Inwieweit die Straßen im Stadtgebiet von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind, kann in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung nachgelesen werden. Der Grundstückseigentümer kann diese Aufgabe an einen Dritten übertragen. Die Ausnahmen von der Reinigungspflicht der Gehwege sind ebenfalls der Anlage zur Satzung zu entnehmen.
Die Satzung nebst Anlagen und weitere Informationen stehen rund um die Uhr im Serviceportal der Stadt Würselen mit umfangreicher Suchfunktion zur Verfügung: https://serviceportal.wuerselen.de