Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Die Afrikanische Schweinepest ist aktuell schon rund 250 Mal in Belgien nachgewiesen worden. Die Tierseuche betrifft ausschließlich Schweine und ist für Menschen ungefährlich. Sie kann aber enormen wirtschaftlichen Schaden anrichten und kommt jetzt der StädteRegion Aachen räumlich nahe. Aus diesem Grund sollen gezielt auch die Halter von „Hobbyschweinen" für dieses Thema sensibilisiert werden. So bittet das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen um Unterstützung aller Tierhalter. Konkret sind Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Es wird zudem auf die bestehende Meldepflicht aller Schweinehaltungen hingewiesen. Nur so kann das Veterinäramt im Falle eines Seuchenausbruchs eine weitere Verbreitung verhindern.

„Die professionellen und größeren Schweinehalter sind gut informiert, aber gerade die kleineren Hobbyzüchter mit teils nur einem Schwein haben sich erfahrungsgemäß nicht alle registrieren lassen", sagt die Amtstierärztin Dr. Sarah Vosen. Aber gerade Schweinen aus Freiland- bzw. Hobbyhaltungen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Denn auch die Halter von „Hobbyschweinen" müssen die Einhaltung gewisser Sicherheitsmaßnahmen garantieren. Nur so kann verhindert werden, dass Tierseuchen, wie die Afrikanische Schweinepest, weder in den eigenen Tierbestand eingeschleppt noch diesem heraus getragen werden.

So sollte zum Beispiel der direkte oder indirekte Kontakt von Haus-und Wildschweinen unbedingt vermieden werden. Da Freilandhaltungen besonders gefährdet sind, sollten geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört die wildschweinsichere Umzäunung des Geländes und eine unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu. Eine Ansteckung mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest kann auch über Fleisch- und Wursterzeugnisse von erkrankten Tieren erfolgen. Deshalb weist die StädteRegion auf das grundsätzliche Verfütterungsverbot von Küchenabfällen oder Essensresten an Schweine hin.

Daneben ist es für eine effektive Tierseuchenbekämpfung und die Gesunderhaltung des Tierbestandes entscheidend, dass alle Halter von Schweinen – auch Kleinsthalter - ihrer Meldepflicht nach der Viehverkehrsverordnung nachkommen. Die Schweinhaltungen sind beim Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion oder der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen anzeigen. Nähere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen unter www.staedteregion-aachen.de/tiergesundheit