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Die Stadt Aachen sucht für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Laurensberg zum 25. Februar eine neue Schiedsperson. Der Schiedsamtsbezirk Laurensberg ist mit dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Laurensberg identisch. Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Aachen bzw. von der zuständigen Bezirksvertretung gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Aachen als Fachaufsicht bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Als Schiedsperson können Sie sich bewerben, wenn Sie zwischen 30 und 69 Jahre alt sind und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit ist Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick.

Das Schiedsamt ist auch „Gütestelle" für zivilrechtliche Streitigkeiten. Denn in bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Das ist zum Beispiel bei Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses der Fall. Hier muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden. Erst wenn ein solcher Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann bei Vorlage einer entsprechenden, von der Schiedsperson auszustellenden Bescheinigung Klage vor Gericht eingereicht werden.

Für das Schlichtungsverfahren muss die Schiedsperson in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen. Sind Sie interessiert? Ihre formlose Bewerbung können Sie schriftlich mit Angaben zu Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer bis 8. Februar 2019 beim Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Aachen, Abteilung Schiedsamtswesen, 52058 Aachen, einreichen.