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Die Aachener Stadtverwaltung wird im Rahmen des neuen Teilhabechancengesetzes bis zu 50 zusätzliche Stellen im niedrigschwelligen Bereich für Menschen ohne oder mit geringer Chance auf reguläre Arbeitsverhältnisse einrichten. Der Bundestag hat dieses Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt im November verabschiedet. Es wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration" soll so in den Kommunen die zunehmende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und den betroffenen Menschen die Rückkehr in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden.

Zwei Förderinstrumente

Das Teilhabechancengesetz sieht zwei neue Förderinstrumente vor. Mit dem Paragraphen 16e SGB II soll Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Hier hat der Gesetzgeber Lohnkostenzuschüsse für 24 Monate vorgesehen. Der Paragraph 16i SGB II richtet sich an über 25-jährige Personen, die seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzfristig erwerbstätig waren. Arbeitsgeber können hier zum Beispiel über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent des Tariflohns bekommen, wenn sie Menschen aus dieser Personengruppe über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigen.

„Hier wird Arbeit finanziert, nicht Arbeitslosigkeit"

Das Gesetz ist bewusst auf eine Zielgruppe ausgerichtet, die bisher kaum Zugang zum regulären Arbeitsmarkt hatte. Deren Beschäftigungsfähigkeit soll durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert werden. „Obwohl wir schon seit einigen Jahren einen entspannten Arbeitsmarkt haben, gibt es bundesweit noch immer mehr als eine Million Menschen, die länger als sechs Jahre arbeitslos sind", sagte Professor Dr. Manfred Sicking, städtischer Dezernent für Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund ist das Teilhabechancengesetz etwas ganz Besonderes: Hier wird Arbeit finanziert, nicht Arbeitslosigkeit."

50 zusätzliche Stellen im niedrigschwelligen Bereich

Aus Sicht des Jobcenters können ab dem kommenden Jahr rund 400 Arbeitsplätze nach dem Paragraphen 16i SGB II gefördert werden. Für Aachen bedeutet das insgesamt die Einrichtung von rund 200 Arbeitsplätzen. Da die Aachener Stadtverwaltung als kommunaler Arbeitgeber aktiv an der Gestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik mitwirken möchte, werden im Rahmen ihres Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 bis zu 50 zusätzliche Stellen im niedrigschwelligen Bereich eingerichtet. Rolf Frankenberger, Leiter des städtischen Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration: „Aus unserer Sicht ist die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ausgesprochen sinnvoll, um für langzeitarbeitslosen Menschen über öffentlich geförderte Beschäftigung die soziale Teilhabe zu gewährleisten und Transferleistungen einzusparen."

Geeignete Tätigkeitsfelder werden gesucht

Entsprechend wurden bereits im Herbst die städtischen Fachbereiche und Eigenbetriebe gebeten, die Integration langzeitarbeitsloser Menschen zu unterstützen und im niedrigqualifizierten Bereich geeignete Tätigkeitsfelder zu suchen. Berthold Hammers, Leiter des städtischen Fachbereichs Personal und Organisation: „Wir haben inzwischen bereits 40 Meldungen und Hinweise bekommen, wo man diese Menschen einsetzen könnte. Man denke dabei an Hilfshausmeister in verschiedenen Fachbereichen, an Hilfskräfte im Stadtbetrieb und im Bereich des Sicherheitsdienstes, an hauswirtschaftliche Hilfen im Kita-Bereich, an Servicepersonal im Kulturbetrieb, aber auch an die Cityservicekräfte in der Stadt".

Rolf Frankenberger wies darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit und Erwerbsorientierung von Menschen mit langer Arbeitslosigkeit sehr individuell ausgerichtet sei. „Wichtig ist, dass die an diesem Programm teilnehmenden Menschen entsprechend ihrer speziellen Interessen und Bedarfe vermittelt und ihnen passende Begleitangebote an die Hand gegeben werden können", sagte er. Iris Kreutzer, Koordinatorin „Arbeitsmarktintegration" im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, ergänzte, dass man im Rahmen der Zuweisung zum Programm eng mit dem Jobcenter zusammenarbeite und jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin des Programms mit einem ganzheitlichen Coaching sowie einem entsprechenden Fallmanagement betreut würde. „Freiwilligkeit", betonte Iris Kreutzer, „ist für uns ebenso ein Thema. Wir werden niemand gegen seinen Willen zwingen, in das Förderprogramm einzusteigen".

Die Vorbereitungen laufen

Inzwischen laufen bei der Stadtverwaltung die Vorbereitungen für die Einrichtung der neuen Stellen. Bei der Personalversammlung am 12. Dezember sollen die Mitarbeiter erstmals über das Teilhabechancengesetz informiert und  auf die neuen Beschäftigten eingestimmt werden. Im Januar folgt eine Informationsveranstaltung für städtische Fachbereiche sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zukünftigen Einsatzstellen. Sie werden damit für die Aufnahme der neuen Kollegen und Kolleginnen sensibilisiert, um sie später gut in ihre Teams integrieren zu können.