Herzogenrath

... um 19:00 Uhr im  Technologiepark Herzogenrath (TPH), Raum 1–3, Kaiserstraße 100 in Herzogenrath-Kohlscheid
Bebauungsplan II/65B „Kämpchenstraße – Teil B“. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans II/65 B „Kämpchenstraße-Teil B“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Kohlscheid zwischen der Dornkaulstraße, Kämpchenstraße und der Wagnerstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist beiliegend dargestellt.

Das ca. 5,83 ha große Plangebiet schließt östlich an den Teilbereich A des Wohngebietes Kämpchenstraße an, der bereits realisiert wurde. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohneigentum im Stadtteil Kohlscheid ist die Projektentwicklerin GEG (Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH) bestrebt, zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des zweiten Abschnitts des Wohngebietes Kämpchenstraße zu schaffen.
Im Rahmen des in 2015 abgeschlossenen Bauleitplanverfahrens zu Teil A wurde bereits ein erstes städtebauliches Gesamtkonzept den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird die Zielvorstellung verfolgt Baurecht  für Wohnbauflächen zu schaffen und Kohlscheid als beliebten Wohnstandort in guter Lage weiterzuentwickeln. Das Konzept zu Teilbereich B sieht zurzeit 27 freistehende Einfamilienhäuser, 40 Doppelhaushälften und 7 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten vor.
Aufgrund der Bergbauhinterlassenschaften werden parallel zur Kämpchenstraße verlaufende Randstreifen im Norden und Süden des Plangebiets von einer Bebauung mit Gebäuden freigehalten. Lediglich Nebenanlagen wie z.B. Garagen, Carports u.ä. können innerhalb dieser Streifen errichtet werden. Die Mehrfamilienhäuser werden daher im südlichen Teil des Plangebietes angeordnet, um so die hierfür notwendigen Stellplätze und Garagen innerhalb der bergbaubedingten Restriktionsfläche im Randbereich platzieren zu können. Der PKW-Verkehr innerhalb des Neubaugebietes wird sich hierdurch erheblich reduzieren.
In seiner Sitzung am 04.10.2018 hat der Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans ll/65B „Kämpchenstraße – Teil B“ öffentlich auszulegen. Diese findet statt vom 12.11.2018 bis einschließlich 14.12.2018.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im herkömmlichen Verfahren gemäß § 2 BauGB. Dies bedeutet, dass für den Abschnitt B neben einer Ausgleichsbilanzierung auch eine Umweltprüfung erstellt wurde.