Würselen

(psw/ma) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren wurden, am 1. August 2019 (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen verschickt in dieser Woche die Unterlagen an die Eltern der Schulneulinge per Post.

Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten Woche erhält und zu dem Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-260 beim Schulverwaltungsamt zu melden. Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 5. Oktober 2018 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert.
Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich erst im Mai 2019 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter http://www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule