Alles rund um Aachen

Nach der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nun auch die Stadt Aachen heute Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8. Juni 2018 zur Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen eingelegt. Die Begründung für die Berufung wird derzeit vorbereitet, sie wird fristgerecht binnen eines weiteren Monats eingereicht.

Mit dem Urteil hatte das Verwaltungsgericht die Bezirksregierung Köln aufgefordert, bis zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan vorzulegen, der sicherstellt, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018 umzusetzen ist, hat das Verwaltungsgericht Aachen die Berufung gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen. Auch die Landesregierung weist in ihrer Presseerklärung vom heutigen Tag zu ihrer Berufung darauf hin, dass aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen durch eine obergerichtlichen Klärung eine einheitliche Rechtsanwendung in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden könnte. Über die Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die Stadt Aachen steht mit der Bezirksregierung Köln in enger Abstimmung über die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden dabei vollumfänglich berücksichtigt. Nach wie vor geht die Stadt Aachen davon aus, dass aufgrund der bereits in den zurückliegenden Jahren umgesetzten und künftig umzusetzenden Maßnahmen die Belastung an Stickstoffdioxid unter die Grenzwerte gesenkt werden kann.