Polizeibericht

Aachen (ots) - Die Aachener Polizei begann heute Morgen (20.07.18) gegen 6 Uhr mit der zwangsweisen Räumung des besetzten Gebäudes, nachdem trotz mehrfacher Aufforderung, die Besetzer/- innen die Räumlichkeiten nicht freiwillig verlassen hatten. Teils mit massivem Werkzeug mussten die Beamten Türen öffnen und suchten anschließend alle Räumlichkeiten ab. Im Gebäude trafen die Beamten insgesamt drei Personen an und geleiteten sie widerstandslos heraus. Es handelte sich um zwei weibliche und eine männliche erwachsene Person. Auf dem Grundstück stellten die Beamten fünf weitere erwachsene Personen fest.

Zwei von ihnen versuchten sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen und liefen weg. Beide konnten gestellt und festgehalten werden, leisteten jedoch gewaltsam Widerstand. Die weibliche Person stürzte bei ihrer Flucht und verletzte sich dabei leicht. Sie wurde ärztlich vor Ort versorgt. Zwei bei der Verfolgung aufgrund eines Sturzes ebenfalls leicht verletzte Beamte verblieben im Dienst. Beide Tatverdächtige (1x weiblich, 1x männlich) wurden vorläufig festgenommen.

Vor Ort führten die Beamten bei den angetroffenen Personen Personalienfeststellungen durch. Während dieser Maßnahmen leistete ein weiterer männlicher Besetzer Widerstand. Er wurde daraufhin ebenfalls festgenommen; verletzt wurde hierbei niemand.

Nach den Identitätsfeststellungen am Einsatzort wurden die restlichen fünf Personen nach Erteilung eines Platzverweises entlassen. Alle Personen erhielten zudem schriftlich ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot, welches bis zum 23.07.2018 gilt. Demnach ist es den betreffenden Personen in dem genannten Zeitraum nicht gestattet, einen genau definierten Bereich rund um das Gebäude, Muffeter Weg 5, zu betreten. Bei Zuwiderhandlungen müssen die Betreffenden mit polizeilichen Maßnahmen rechnen.

Alle Hausbesetzer/- innen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs; der BLB hat zudem für alle anderen in Betracht kommenden Straftaten Strafantrag gestellt. Zusätzlich müssen sich die drei festgenommenen Personen wegen Wider-stands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Sie wurden zur Mittagszeit wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Die weitere Sicherung des Gebäudes, um eine Neubesetzung zu verhindern, übernimmt in eigener Zuständigkeit das BLB.

Neben dem Gebäude, Muffeter Weg 5, durchsuchten die Beamten ein benachbartes unbewohntes Gebäude des BLB, dieses war jedoch leer.

In den Gebäuden wurden keine gefährlichen Gegenstände aufgefunden.