Herzogenrath

Sind Sie ein „kühler Kopf“ und können gut zuhören?  Können Sie gut mit Menschen umgehen und halten Sie ein gutes menschliches Miteinander für wichtig? Und wollen Sie sich ehrenamtlich engagieren? Dann bewerben Sie sich doch als Schiedsfrau oder Schiedsmann bzw. Stellvertreter(in) der Stadt Herzogenrath für den Schiedsbezirk Merkstein, Herzogenrath-Mitte oder Kohlscheid.

Die Stadt Herzogenrath ist stets an Bewerbungen engagierter Bürgerinnen und Bürger interessiert. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie brauchen keine besonderen juristische Vorkenntnisse, aber Lust und Laune, sich intensiv einzuarbeiten. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhalten Sie in regelmäßigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Und wenn es dennoch einmal schwierig sein sollte, stehen Ihnen die aktiven Schiedsleute und das Amtsgericht Aachen als kompetente Ratgeber zur Verfügung.
 Als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson können Sie sich bewerben, wenn Sie 30 Jahre, aber noch keine 70 Jahre alt sind. Sie müssen im jeweiligen Schiedsbezirk in Herzogenrath Ihren Wohnsitz haben. Für die Schlichtungsverhandlungen sollten Sie in Ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum zur Verfügung stellen können. Doch daran sollte eine Bewerbung um das Schiedsamt nicht scheitern.
Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte an  das A 32 – Ordnungsamt, Rathausplatz 1, in 52134 Herzogenrath. Geben Sie bitte darin an:
 
Name, Vorname, Geburtsname
Anschrift
Geburtstag, Geburtsort
Beruf
Telefon, Fax oder E-Mail-Adresse
 
Übrigens:  Auch wenn die Stelle in Ihrem Schiedsamtsbezirk momentan nicht frei sein sollte, so gibt es die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einschreiben zu lassen.
 
Wann und wo finden die Verhandlungen zur Schlichtung des Streits statt?
Die Termine für die Schlichtungsgespräche mit dem Bürger können Sie selbst bestimmen. Die harmonische und entspannte Atmosphäre in Ihrer Privatwohnung unterstützt die Einigung der Parteien.
 
Gibt es eine Auslagenerstattung?
Sie erhalten für die Nutzung Ihrer Wohnung eine monatliche Aufwandsentschädigung. Für jeden verhandelten Fall bekommen Sie außerdem eine Fallpauschale, die jährlich ausgezahlt wird. Ihnen entstandene notwendige Auslagen werden auf Antrag erstattet.
 
Wann endet das Schiedsamt?
Die Amtszeit einer Schiedsperson endet i.d.R. nach Ablauf von fünf Jahren, spätestens mit der Entlassung aus dem Amt durch das Amtsgericht. Eine erneute Bewerbung um dieses Amt ist möglich.
 
Sind Sie interessiert und haben noch Fragen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 02406 – 83 416.