Alsdorf

Alsdorf. Bei der Stadt Alsdorf hat sich seit diesem Jahr die Fälligkeit der Hundesteuer geändert: Nach Beschlussfassung des Rates vom 11. Mai 2017 und dem Inkrafttreten der Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2018 wird der Jahresbetrag der Hundesteuer erstmalig am 1. Juli fällig.  Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, wird der Steuerpflichtige gebeten, rechtzeitig und unter Angabe des Kassenzeichens den Steuerbetrag in Höhe des letzten schriftlichen Bescheides zu überweisen.

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