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StädteRegion Aachen. In Naturschutzgebieten müssen Hunde immer angeleint sein. Daher waren jetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes der StädteRegion Aachen im Naturschutzgebiet „Schlangenberg" in Stolberg vor Ort, um Hundehalter durch Gespräche und Flyer aufzuklären und zu informieren. In mehreren Kleingruppen und in Begleitung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Stolberg kontrollierten die Mitarbeiter des Umweltamtes im Naturschutzgebiet, ob Hunde angeleint waren. Parallel dazu gab es einen Informationsstand auf dem Parkplatz. Viele der angetroffenen Hundehalter führten ihre Vierbeiner vorschriftsgemäß an der Leine. Einige Halter mussten aber auf die Anleinpflicht hingewiesen werden. Hier stießen die Mitarbeiter des Umweltamtes und des Ordnungsamtes auf mehr oder weniger großes Verständnis.

Foto: (Jessica Schmitz, StädteRegion Aachen)

Aufklärung vor Ort: Das Team des Umweltamtes der StädteRegion Aachen um Richard Bollig hat Hundehalter über die Anleinpflicht in Naturschutzgebieten informiert. Unterstützung kam vom Ordnungsamt der Stadt Stolberg.

Durchweg kam jedoch von allen angesprochenen Besuchern des Naturschutzgebietes an diesem Tag eine positive Reaktion auf die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes. Die Diskussionen wurden rege geführt, blieben aber immer freundlich und sachlich. Die meisten Angesprochenen äußerten den Wunsch, dass sich alle Hundehalter an die Anleinpflicht halten sollten. Denn dies diene nicht nur dem Naturschutz, sondern könne auch häufige Konflikte mit anderen Hunden und Menschen vermeiden. Bei dem ein oder anderen kam im Laufe des Gespräches wohl auch die Erkenntnis, dass die geforderte Rücksichtnahme nicht nur von anderen, sondern auch von sich selbst ausgehen sollte.

Die Aktion hat sich aus Sicht des Umweltamtes auf jeden Fall gelohnt. „Grundsätzlich ist es absolut verständlich, dass Hundehalter ihrem Vierbeiner auch einmal freien Auslauf ermöglichen möchten. In einem Naturschutzgebiet steht aber nach wie vor der Schutz der Natur und der in ihrem Bestand gefährdeten Tiere und Pflanzen an erster Stelle. Hunde müssen deshalb angeleint bleiben." sagt Richard Bollig (Arbeitsgruppenleiter Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei). Da es sich um eine Aufklärungs- und Informationsaktion handelte, wurden keine Bußgelder fällig. Auf lange Sicht ist das aber unausweichlich.