Eschweiler

Das Bewertungsrecht und die darauf fußende Grundsteuer in der jetzigen Form sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018.nDie seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“, so die Urteilsbegründung.

Die Grundsteuer ist damit jedoch nicht abgeschafft oder deren Festsetzung rechtswidrig. Es muss jedoch umgehend eine Reform her. Bis spätestens zum 31.12.2019 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes gilt eine differenzierte Übergangsfrist von fünf Jahren, längstens jedoch bis Ende 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden.
Die Stadt Eschweiler weist aus diesem Grunde darauf hin, dass Widersprüche als Rechtsbehelf gegen die aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide, mit denen u. a. auch die Grundsteuer festgesetzt wird, nicht notwendig sind. Bis längstens 2024 kann die Grundsteuer weiterhin wie bisher berechnet und festgesetzt werden. Bis dahin sind eine neue gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Grund und Boden zu schaffen und eine neue Bewertung durchzuführen.