Alsdorf

Alsdorf. Da die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffen am 31.12.2018 abläuft, stehen Neuwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Alsdorf insgesamt 102 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Aachen und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Frist für Bewerber hat die Stadt Alsdorf nun verlängert: Bis zum 30. April 2018 können Interessenten sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben beim Bürger- und Ordnungsamt, Frau Powlikat, Tel.: 02404/50273, Hubertusstr. 17, 52477 Alsdorf. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt der Stadt, Frau Steiner, Tel.: 02404/50412, Hubertusstr. 17, 52477 Alsdorf. Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Alsdorf unter www.alsdorf.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Alsdorf wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.