Alles rund um Aachen

Oberbürgermeister Philipp: „Wir gehen davon aus, dass wir in Aachen keine Diesel-Fahrverbote aussprechen müssen." Oberbürgermeister Marcel Philipp, der derzeit in Lübeck an der Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetages teilnimmt, äußert sich in einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig sind:

Zur Einschätzung: "Das Urteil aus Leipzig erhöht den Druck auf die Städte, die bereits geplanten und in den Förderplänen erfassten Maßnahmen zur Verbesserung der Luft in den Innenstädten nun auch konsequent und schnell umzusetzen. Wir werden nach diesem Urteil selbstverständlich die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten als eine Maßnahme in unsere Abwägung einbeziehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass wir in Aachen keine Diesel-Fahrverbote aussprechen müssen."

Zur Erklärung: „Die Stickoxid-Grenzwerte werden an den neuralgischen Stellen in unserer Stadt schon heute nicht eklatant überschritten. Wir gehen davon aus, dass wir mit den geplanten Gegenmaßnahmen in unserem Luftreinhalteplan diese Grenzwerte in einem Zeitkorridor von zwei Jahren unterschreiten werden. Es geht um die Förderung des emissionsfreien Verkehrs auf allen Ebenen, es geht um E-Mobilität in all ihren Facetten, vom Innenstadt-Lieferverkehr bis zu den E-Bussen. Wir setzen auf die entsprechende Förderung und werden dann die entsprechenden Erfolge erzielen. Unablässig ist natürlich bei allem, dass die Automobilindustrie die Diesel-Pkw sauberer macht."

Zur Kontrolle von Fahrverboten: „Die Kontrolle von möglichen Fahrverboten sehen  wir als sehr schwierig an. Schließlich werden wir als Stadt den fließenden Verkehr nicht überprüfen können. Keine Stadt sieht die entsprechenden Chancen, solche Kontrollen von heute auf morgen einzuführen."

Zur blauen Plakette: „Einer zusätzlichen Regelung über die Einführung einer blauen Plakette als eine weitere Maßnahme stehen wir offen gegenüber. Allerdings würden wir auf einen ausführlichen, kommunikativ gut begleiteten Vorlauf setzen. Man muss auch alle sozialen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Vor allem mit Blick auf Ausnahmeregelungen ist es bei der Einführung der blauen Plakette besonders wichtig, zu einer einheitlichen landesweiten Regelung zu kommen."