Alles rund um Aachen

Wie bereits berichtet, finden in diesem Jahr die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen zur Amtsperiode der Jahre 2019 bis 2023 statt. Alle Kommunen, auch die Stadt Aachen, müssen für ihren Bereich Schöffenvorschlagslisten aufstellen. Die Stadt Aachen sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bewerbungen werden bis zum 16. März 2018 erbeten. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter wahrnehmen.

Gemeinsam mit den Berufsrichtern befinden die Schöffen über Schuld und Strafmaß  eines Angeklagten. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Laienrichter in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen. Das Schöffenamt ist mithin eine verantwortungsvolle Aufgabe. Gesucht werden Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafverfahren gegen Erwachsene sowie so genannte Jugendschöffinnen und -schöffen in Jugendstrafsachen.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und zum Zeitpunkt der Wahl, also 2018, in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Es darf auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Die Vorschlagslisten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafverfahren müssen durch den Rat der Stadt Aachen, die in Jugendstrafsachen durch den Kinder- und Jugendausschuss, genehmigt werden.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de. Dort sind auch Antragsformulare für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagslisten hinterlegt. Telefonische Nachfragen können für das Schöffenamt in allgemeinen Erwachsenen-Strafverfahren beim städtischen Bereich Wahlen, Telefon Aachen 4 32 16 01 oder 16 09, bzw. per Mail über wahlen@mail.aachen.de, gestellt werden.

Infos zum Bereich der Jugendschöffen können unter der Telefonnummer 4 32 45 107 beim städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule oder unter der Mail-Adresse jugendschoeffenwahl@mail.aachen.de nachgefragt werden.