Alsdorf

Alsdorf. Da die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffen am 31.12.2018 abläuft, stehen Neuwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Alsdorf insgesamt 102 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Aachen und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Alsdorf wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Bewerber sollten sich daher ihrer Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. März bewerben beim Bürger- und Ordnungsamt, Frau Powlikat, Tel.: 02404/50273, Hubertusstr. 17, 52477 Alsdorf.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. März an das Jugendamt der Stadt, Frau Steiner, Tel.: 02404/50412, Hubertusstr. 17, 52477 Alsdorf. Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Alsdorf unter www.alsdorf.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.