Alles rund um Aachen

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis und die Parkausweise für soziale Dienste verändert. Auch die Stadt und die StädteRegion Aachen geben die neuen Parkausweise mit Beginn des Jahres 2018 aus. Die neuen Parkausweise können in der Kommune beantragt werden, in dem die Unternehmen ihren offiziellen Betriebssitz haben, aber auch in den Kommunen, in denen sie nachweislich tätig sind. Es gibt fortan Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen oder die Kommunen der StädteRegion, für den Regierungsbezirk Köln und für das Land NRW.

Die Handwerkerparkausweise können grundsätzlich nur Firmen beantragen, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und hierfür entweder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die zu diesem Zweck eingesetzten Fahrzeuge müssen zum Transport dieses Materials geeignet sein.

Anders als bisher werden in den neuen Parkausweisen auch Fahrzeug- Kennzeichen vermerkt sein, bis zu fünf auf einmal. Die darin aufgelisteten Fahrzeuge müssen an beiden Längsseiten mit einer festen Firmenaufschrift mindestens im DIN A4-Format gekennzeichnet sein. Überdies müssen die Parkausweise im Original im Fahrzeug liegen. Sie dürfen nicht kopiert werden. Die Konsequenz daraus: Es kann immer nur ein Fahrzeug mit dem ausgegebenen Parkausweis im Einsatz sein. Wer mehrere Fahrzeuge in der Firma angemeldet und gleichzeitig im Einsatz hat, braucht also mehrere Parkausweise.

In der Stadt Aachen zahlen Handwerksbetriebe 120 Euro für den Handwerkerparkausweis, soziale Dienste 155 Euro für ihre Parkausweise. Die Ausweise für den Regierungsbezirk Köln gibt es für Handwerksbetriebe und Sozialdienste zum Preis von 180 Euro, die für ganz NRW kosten 300 Euro.

Bei der Stadt Aachen können die Anträge online gestellt werden. Fragen beantwortet Andreas Merten von der Verkehrsbehörde der Stadt Aachen: Telefon 0241 432 6863, Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de.

Bei der StädteRegion Aachen können die Ausweise per E-Mail oder Post beantragt werden: Telefon 0241 5198-3706; Mail: verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de; Post: Straßenbau und Verkehrslenkung, Zollernstraße 16, 52070 Aachen. Die jeweilige Verkehrsbehörde benötigt von den antragsstellenden Firmen folgende Unterlagen: das ausgefüllte Antragsformular, Kraftfahrzeugscheine und Fotos der zu registrierenden Fahrzeuge, die Handwerkskarte oder den Betriebsnachweis der sozialen Dienste. Die Genehmigungen werden zeitnah ausgestellt.

Im Internet

Stadt Aachen: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/3511

StädteRegion Aachen: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-search/service//10934