Eschweiler

Aufgrund einer besonderen Mitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die zulässigen Ladenöffnungszeiten am Heiligabend, 24.12.2017, der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, hingewiesen. Fällt der 24. Dezember nämlich auf einen Sonntag, dürfen ausschließlich Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbieten und Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein.

Das übrige Warenangebot darf nicht angeboten werden und sollte entfernt werden oder abgedeckt sein. Verkaufsstellen, die ansonsten sonntags ohnehin geöffnet werden dürfen (siehe § 5 Abs. 1 Landesöffnungsgesetz NRW), müssen ebenfalls um 14 Uhr schließen. Das Ordnungsamt ist angewiesen, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen ist mir der Verhängung eines Bußgeldes zu rechnen. Es wird deshalb um Beachtung gebeten.