Alles rund um Aachen

In 2018 finden die nächsten Wahlen für die Schöffen und Jugendschöffen zur Amtsperiode der Jahre 2019 bis 2023 statt. Dabei müssen die Kommune, auch die Stadt Aachen, für ihren Bereich eine Schöffenvorschlagsliste aufstellen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter wahrnehmen. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöffen über Schuld und Strafe eines Angeklagten. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Laienrichter in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen. Der Schöffe erfüllt mithin eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2019) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und zum Zeitpunkt der Wahl (2018) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Es darf auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Die Stadt Aachen sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Bewerbungen werden bis zum 16. März 2018 erbeten. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter aachen.de. Dort ist auch ein Antragformular für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste hinterlegt. Telefonische Nachfragen können beim städtischen Bereich Wahlen, Telefon Aachen 432 1609, oder per Mail über wahlen@mail.aachen.de, gestellt werden. Vom 27. Dezember bis 7. Januar ist der Bereich Wahlen allerdings nicht erreichbar.