Alles rund um Aachen

Tätowierungen sind kein Hindernis um am Auswahlverfahren bei der Polizei zugelassen zu werden.

Das Land NRW darf einen Bewerber wegen seiner Tätowierungen, die sich an den Unterarmen befinden,   nicht generell ablehnen. Dies verstoße, so stellte es heute das Aachener Verwaltungsgericht Aachen um 11.50 Uhr in seinem Urteil fest, gegen das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Urteil Verwaltungsgericht Aachen vom 29.112012 - 1 K 1518/12 -). Das Landesamt für Polizeiausbildung in Selm hatte den Bewerber zum Auswahlverfahren  abgelehnt, weil dieser großflächige Tätowierungen von den Schultern bishin zu den Unterarmen mit der Neutralität eines Polizeibeamten nicht in Einklang zu bringen seien. Das Amt stützte sich hierbei sich auf den Erlass des NRW-Innenministeriums aus dem Jahre 1995. Nach diesem Erlass stellen Tätowierungen,    die beim Tragen der Sommer-uniform mit kurzen Ärmeln zu sehen seien, einen Eignungsmangel dar. Das Zeigen der Tätowierungen könne eventuell zu Aggressionen bei den Bürgern führen.

 

 

 

 

 

 

Diese Auffassung teilte das Aachener Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richter Georg Niebel in seinem Urteil nicht. Der Richter sah es vielmehr als einen Verstoß gegen die Grundrechte des Bewerbers auf dessen freie Persönlichkeitsentfaltung an und auf sein Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass auch ein anderes Mittel als der Ausschluss denkbar sei. So könne der Bewerber beispielsweise aufgefordert werden, auch im Sommer ein langärmeliges Hemd zu tragen, um seine Tätowierungen zu verdecken Eignung mache man an persönlichen, fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, aber nicht an Tätowierungen, stellte die Anwältin des Klägers fest.

Es gebe übrigens viele Polizisten, die sich nach der Einstellung hätten tätowieren ließen. Diese hätten keinerlei Konsequenzen erfahren. Laut Gerichtssprecher handelt es sich bei den Tätowierungen des Mannes um Bilder einer mexikanischen Totenmaske sowie eines American-Staffordshire-Terriers. Ein Tier, das absolut nicht aggressiv sei und den der Kläger vor 5 Jahren aus einem Tierheim zu sich geholt habe. Verschiedene Umfragen hatten im Vorfeld ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keine Probleme darin sieht, wenn ein Polizist tätowiert ist. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Berufung zugelassen und eingelegt wird.