Alles rund um Aachen

Vom 1. März an ist es wieder soweit  - der Lärm der Kettensägen verstummt und macht Platz für einen untrüglichen Frühlingsboten: das Vogelgezwitscher. Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnen die Vögel mit ihrem Nestbau. Daher ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, lebende Zäune, Bäume, Hecken und Gebüsche stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder gar komplett zu roden.

´Aber nicht nur Vögel werden durch diese Regelung des Naturschutzgesetzes geschützt. Hecken bieten auch für andere heimische Tierarten, wie Igel, kleine Eidechsen oder Frösche Unterschlupf und Versteckmöglichkeiten. Für Insekten stellen die austreibenden Blüten, darunter zum Beispiel die Weidenkätzchen, gerade zu Beginn eine wichtige Nahrungsquelle dar.
Die Schonzeit betrifft alle Gehölze, Sträucher und Bäume, die außerhalb von Wald und Garten stehen. Unabhängig davon gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen – auch in Privatgärten – das ganze Jahr über.
Die Liebhaber ordentlicher Gärten dürfen allerdings aufatmen. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit, also zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden.
Vorher ist es aber immer wichtig und sinnvoll, einen Blick in die Hecke zu werfen, betont der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen. Entdeckt man dort ein Nest, dann sollte der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ können die Gärtner diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen. Wer dennoch radikal schneidet, riskiert ein hohes Bußgeld.