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... nur noch auf 15 Jahre befristet herausgegeben

StädteRegion Aachen. Im Zuge des neuen Führerscheinrechts werden neu beantragte Führerscheine nur noch auf 15 Jahre befristet herausgegeben. Die neuen bundesweiten Vorschriften gelten ab dem 19. Januar 2013 und verlangen einige Änderungen zum bisherigen Standard.

Am bedeutendsten ist die Befristung der neuen Führerscheine auf 15 Jahre.  Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss das Führerscheindokument nach Vorlage eines Fotos neu beantragt werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine neue Fahrerlaubnisprüfung sind in Deutschland mit dem Umtausch nicht nötig.

Die regelmäßige Erneuerung des Kartenführerscheins hat den Vorteil, dass dieser sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand ist und über ein aktuelles Foto verfügt.

Der Umtausch des grauen und rosafarbenen Führerscheins in einen unbefristeten Kartenführerschein sollte bis Ende dieses Jahres möglichst schnell beantragt werden, da die Bundesdruckerei in Berlin ab Januar 2013 nur noch die neuen Kartenführerscheine herstellen kann. Es ist dabei zu beachten, dass bei entsprechendem Andrang und zu später Beantragung das Risiko besteht, dass der bisher geltende Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei nicht mehr gedruckt werden kann und automatisch das neue Exemplar ausgestellt werden muss.

Ist ein Führerschein nicht mehr lesbar und der Inhaber aufgrund eines alten Fotos nicht zu identifizieren, wird ohnehin dazu geraten, den vorhandenen Führerschein zu tauschen, da es innerhalb der Europäischen Union zu Schwierigkeiten kommen kann.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigt werden bzw. wurden, sind spätestens bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Dies entspricht einer 20-jährigen Übergangsfrist.


Hinweis:
Für den Umtausch des Führerscheins, der derzeit 24 Euro kostet, ist ein biometrisches Foto erforderlich. Weitere Infos dazu gibt es beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion unter www.stva-ac.de oder telefonisch unter 02405/697-0.

Detaillierte Auskünfte zu den Änderungen ab dem 19. Januar 2013, insbesondere zu den neuen Führerscheinklassen und den neuen Definitionen zu den bereits bestehenden Fahrerlaubnisklassen, gibt es auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter www.staedteregion-aachen.de.

Die StädteRegion Aachen hat sich auf den zu erwartenden Ansturm vorbereitet: Die Mitarbeiter des Bürgerservices Führerschein des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion stehen telefonisch (02405-697-100) und persönlich (Mo. und Do. 07.30 – 15.00 Uhr, Di. und Fr. 07.30 – 13.00, Mi. 07.30 – 13.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr und Sa. 07.30 – 11 Uhr) für Fragen zur Verfügung.