Gerichtsnews
... vorläufigen Grundstücksentzug zu Gunsten von RWE
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 31. Oktober 2012 (1 L 468/12) im Eilverfahren entschieden, dass die vorzeitige Einweisung der RWE Power AG in den Besitz eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch die hierfür zuständige Bezirksregierung Arnsberg rechtswidrig ist. Das Bundesberggesetz sieht vor, dass Unternehmen zur Gewinnung von Bodenschätzen gegen Entschädigung Grundstücke Dritter beanspruchen können. In eiligen Fällen kann der Besitz an dem Grundstück bereits vorzeitig dem Unternehmen eingeräumt werden. Vorliegend hatte die RWE Power AG das Grundstück des Landwirts für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Inden nutzen wollen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte daher der RWE den Besitz an dem Grundstück vorzeitig übertragen. Gegen diese vorzeitige Besitzeinweisung wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, vorab hätte die Bezirksregierung den Wert seines Grundstücks gründlicher ermitteln müssen, um seinen Entschädigungsanspruch sachgerechter beziffern zu können.

Das Gericht hält die vorzeitige Besitzeinweisung derzeit für rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Arnsberg über den Antrag des Antragstellers auf Überprüfung seines Grundstücks noch nicht entschieden habe. So hatte der Antragsteller vorgetragen, sein Grundstück weise besondere Sand- und Kiesvorkommen auf, auch sei der Nährstoffgehalt des Bodens besonders hoch. Dies könne, so das Gericht, für die Entschädigung von Bedeutung sein. Deshalb müssten diese Aspekte vor der Besitzübertragung auf die RWE Power AG näher untersucht werden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.