Eschweiler

Die Sommerferien stehen vor der Tür und überall ist die Vorfreude auf einen erholsamen Urlaub spürbar. Damit Sie nicht am Check-In-Schalter im Flughafen feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen, beziehungsweise die Gültigkeit des Dokuments für die Aufenthaltsdauer im Urlaubsland nicht ausreichend ist, möch-te das Bürgerbüro der Stadt Eschweiler die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, sich so rechtzeitig wie möglich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren und dementsprechend die eigenen Ausweis- und Reisepapiere zu überprüfen. Ansonsten sind der Urlaub und die Erholung schon passé, bevor sie angefangen haben. Beachtet werden sollte, dass bei Reisen außerhalb von Deutschland, IMMER ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) erforderlich ist. Für die Ausstellung eines solchen Dokuments müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung vorlegen. Diese Erklärung steht auf der Homepage der Stadt Eschweiler unter www.eschweiler.de > Rathaus/Bürgerdienste > Anliegen > Kinderreisepass zum Download zur Verfügung. Die allgemeine Ausweispflicht in Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr.

Die Neuausstellung eines Reisepasses (elektronischer Pass) oder des neuen Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Sollte die Zeit bis zum Reiseantritt zu knapp sein, besteht auch die Möglichkeit, einen Ex-press-Reisepass zu beantragen. Dieser kann innerhalb von 72 Stunden (ohne Wochenende) ausgestellt werden. Alle relevanten Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen im jeweiligen Urlaubsland gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

Das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Eschweiler ist wie folgt geöffnet:

Montag:    08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag:    08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch:    08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag:    08.00 – 18.00 Uhr
Freitag:        08.00 – 12.00 Uhr