Silvester: Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt
Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk in der Altstadt innerhalb des Grabenrings und auf ihm sowie auf dem Theaterplatz erlassen. Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2025, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 24 Uhr.