Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen.Mit Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen drei Monate vor Beginn bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen anzuzeigen.  

Wer Schrott, Altkleider, Altschuhe oder Altpapier aus Privathaushalten sammeln möchte, muss dies vorher der Unteren Abfallbehörde anzeigen. Zuständig für das Gebiet der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) ist die Untere Abfallbehörde. Informationen und Formulare zur Anzeige können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen abgerufen werden (www.staedteregion-aachen.de/umwelt
- Unsere Dienstleistungen, Abfall, Anzeigen nach § 18 KrWG).

Sammelfahrzeuge zur Beförderung von Abfällen müssen generell mit den sogenannten „A-Schildern“ ausgestattet sein. Dies gilt auch für die Sammelfahrzeuge von Alttextilien, Schuhe, Papier und Metalle.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Elektro-Alt-Geräte grundsätzlich nicht von den gewerblichen und den gemeinnützigen Sammlungen erfasst werden dürfen. Elektro-Alt-Geräte müssen aufgrund ihres Schadstoffgehaltes immer über die städtische Sammlung abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Alte Elektrogeräte können auch an den Hersteller oder den Vertreiber zurückgegeben werden.