Gerichtsnews

... auf einen 90-Jährigen in Losheim

Das Landgericht Aachen hat einen 63 Jahre alten Ungarn wegen besonders schwerem Raub und Freiheitsberaubung sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Richter der 8. Großen Strafkammer, Hans-Günter Görgen, blieb damit ein Jahr unter dem Antrag, den die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidiger des Angeklagten hatten auf einen Freispruch plädiert.
Die DNA-Spur des Angeklagten an einer Bierflasche im Haus des Opfers wurde als wichtigster Beweis geführt.
Für das Gericht stand am Ende des 4 Verhandlungstages vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen die Täterschaft des Angeklagten fest. Und dies ohne jegliche Zweifel. Das wichtigste Beweismittel war eine vom Angeklagten in der Spüle zurückgelassene Flasche Bier. Hieran fand man seine DNA-Spur.

Von folgendem Ablauf der Tat geht das Gericht aus:

Am 30.10.2011 wurde das Opfer an seiner Haustür überrascht von einem maskierten und bewaffneten Mann. Dieser schubste sein Opfer, das vor dem Haus stand um in den Himmel zu schauen, wie das Wetter wohl am nächsten Tag werden würde, in dessen Haus. Der Angeklagte schlug sein Opfer zu Boden. Der Senior verlor das Bewusstsein. Er wurde mit Kabelbinder gefesselt und musste auf dem Boden seines Schlafzimmers neun Stunden ausharren, nicht wissend, wie dieser Überall für ihn endet. Während dieser Zeit machte es sich der Angeklagte im Hause seines Opfers „gemütlich“ und trank sich ein paar Flaschen Bier. Wenn es schon mal im Kasten im Flur steht, warum denn dann nicht auch gleich welches trinken. Schlussendlich verschwand der Angeklagte nach gut neun Stunden Aufenthalt im Haus des Opfers und erbeutete Goldschmuck und Bargeld. Der Senior blieb gefesselt in seinem Haus zurück. Er konnte sich später selber befreien und kam in ein Krankenhaus.
Der Rentner konnte der Polizei den Täter beschreiben. Das Gesicht des Täters hatte er nicht sehen können, da sich der Angeklagte ein Betttuch übergezogen hatte, bei dem lediglich die Augen freigeschnitten waren.

Wäre man bei den Ermittlungen nicht auf die in der Spüle befindliche Bierflasche mit der DNA Spur gestoßen, wäre man dem polizeibekannten Angeklagten wohlmöglich nie auf die Schliche gekommen. Der Ungar hatte gegenüber dem Gericht die Tat bestritten. Aber auch die am 4 Verhandlungstag geladenen Zeugen, die dem Angeklagten am dritten Verhandlungstag plötzlich einfielen, konnten dem Mann kein Alibi geben. Der Angeklagte hatte behauptet, er habe zum Tatzeitpunkt Freunde in Spa besucht, mit ihnen zusammen gekocht und am Abend gemeinsam gegessen. Besagte Freunde, die geladenen Zeugen, konnten dies jedoch nicht zweifelsfrei bestätigen.
Der angeklagte Ungar ist bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Seine kriminelle Karriere reicht über die Grenzen hinaus bis nach Belgien und Luxemburg.
Der Verteidiger führte in seinem Plädoyer aus, dass der Angeklagte niemals Gewalt angewendet habe bei seinen diversen Einbrüchen in leerstehende Hotels oder Ferienhäuser. Der Raubüberfall in Losheim sei für den Angeklagten völlig untypisch. Er habe nie bestritten, Einbrüche und Diebstähle begangen  zu haben, aber Gewalt habe er nie angewendet.
Aber auch das Argument der Verteidigung, der Angeklagte sei aufgrund einer Pilzvergiftung, die er sich kurz vor der Tat zugezogen habe, kräftemäßig nicht dazu in der Lage gewesen, den Senior zu überwältigen, griffen nicht.  Weiterhin wies der Verteidiger darauf hin, dass die Täterbeschreibung nicht auf den Angeklagten passe. Der heute 93-jährige Rentner konnte hierzu bei Gericht aufgrund seiner Gebrechlichkeit nicht persönlich gehört werden.  Und so wurde der Haftbefehl aus Januar 2013 aufrechterhalten und die Untersuchungshaft des Angeklagten angeordnet. Ob der Verteidiger in die Revision geht, bleibt abzuwarten.