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Die GRÜNEN fordern Aufsichtsrat für die städtische Stadiongesellschaft – Politische Kontrolle nötig

Ende Januar soll es soweit sein. Nach den bisherigen Planungen der Stadtverwaltung wird wohl eine zu 100 Prozent städtische Gesellschaft die Immobilie Aachener Tivoli zum 31. Januar nächsten Jahres übernehmen. Der städtische Beigeordnete Dr. Lothar Barth ist bisher bereits Geschäftsführer der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH und arbeitet an der Umsetzung eines zukünftigen Nutzungskonzepts. Er wird wahrscheinlich auch nach dem Eigentumsübergang die Geschäfte der Stadiongesellschaft führen.

„Gerade mit Blick auf die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse und die vielfältigen sonstigen Probleme des Sportparks sehen wir einen dringenden Bedarf auch einer politischen Kontrolle der städtischen Gesellschaft.“ So begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Michael Rau, einen diesbezüglichen Ratsantrag  seiner Fraktion. Städtische Gesellschaften wie die ASEAG, die STAWAG oder die Kur- und Badegesellschaft haben einen solchen Aufsichtsrat.

„Es ist eine Aufgabe des Stadtrats, die städtischen Unternehmen eng zu begleiten. Wir wollen auch in der Stadiongesellschaft – so sie denn tatsächlich die Tivoli Immobilie übernimmt – einen Aufsichtsrat installieren, der die Geschäftsführung inhaltlich und wirtschaftlich wirksam beraten und kontrollieren kann,“ so Michael Rau weiter.

Schon bei der Entscheidung über den Umbau der Fankneipe Klömpchensklub zu einem Fitnesscenter war es zu Meinungsverschiedenheit zwischen Teilen der Politik und Verwaltung gekommen. Vertreter von SPD und GRÜNEN hatten gefordert, dass die Fankneipe erhalten und von einem Sozialprojekt übernommen werden sollte.

Bis Ende Januar führt formal noch der Insolvenzverwalter die Geschäfte am Tivoli. Vor diesem Hintergrund halten die GRÜNEN es auch für sinnvoll, dass jetzt kurz vor dem Eigentumsübergang keine Fakten mehr geschaffen und langfristige Verträge nicht noch durch den Insolvenzverwalter geschlossen werden. Solche Entscheidungen sollten in Zukunft einem Aufsichtsrat mit vorgelegt werden.