Alles rund um Aachen

Die Parkraumbewirtschaftung in Aachen könnte sich zukünftig ändern. Der Mobilitätsausschuss hat die Verwaltung am Donnerstagabend (12.10.2017) beauftragt, einen Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren zu unterbreiten. Das Preisniveau ist in der Stadt Aachen im Vergleich mit anderen Städten, insbesondere auch mit dem Ausland, sehr niedrig, vor allem in der ersten halben und vollen Stunde. Hier sind Modelle vorstellbar, die örtlich stärker differenzieren, um durch eine größere Spreizung zu einer stärkeren Lenkung der Verkehrsströme beizutragen.

Darüber hinaus soll eine Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan umgesetzt werden, die eine Angleichung der Parktarife zwischen Parkhäusern und dem Parken im öffentlichen Straßenraum vorsieht. Der Luftreinhalteplan wurde in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln aufgestellt, weil die EU-Schadstoffgrenzwerte insbesondere für Stickstoffdioxid überschritten werden.

Außerdem soll das Parken für Elektrofahrzeuge für eine begrenzte Zeit kostenlos werden. Die Kommunen haben durch das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz die Möglichkeit, Sonderregelungen zu erlassen. Eine Parkgebührenbefreiung  verfolgt einerseits das Ziel, die Elektromobilität zu fördern, denn Aachen ist eine Modellstadt für emissionsfreie Mobilität und Produktionsstandort für E-Fahrzeuge. Andererseits wird damit die bestehende Ladeinfrastruktur optimaler ausgelastet. Ladesäulen werden derzeit häufig von E-Mobil-Fahrern dazu genutzt, kostenlos zu parken, obwohl der Ladestand der Batterie dies nicht notwendig erscheinen lässt. Durch ein gebührenfreies Parken für Elektroautos wird dieser Anreiz gesenkt, und die Ladesäulen stehen Fahrzeugen zur Verfügung, deren Batterien dringender aufgeladen werden müssen. Denkbar ist eine kurzfristige Umsetzung der Regelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen für eine Parkhöchstdauer von zwei Stunden. Nach zwei Jahren soll die Maßnahme evaluiert werden.

Weiterhin soll die Internetplattform Parkinfo Aachen erneuert, das Park-and-Ride-Angebot ausgebaut und weitere Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Ferner soll die Verwaltung überprüfen, ob in den Stadtquartieren weitere Parkgaragen geschaffen werden können.